
Grundsteuer Thailand für Ausländer 101
Keller Henson Team
Veröffentlicht am 31. Mai 2025
Aktualisiert im Februar 2026
Thailand braucht keine Einführung, es ist ein Top-Ziel für internationale Immobilienkäufer. Wenn Sie als Ausländer planen, in Wohnimmobilien in Thailand zu investieren, oder wenn Sie eine Immobilie in Thailand besitzen, müssen Sie das Steuersystem des Landes für Immobiliensteuern verstehen. Dieser Artikel zielt darauf ab, die geltenden Immobiliensteuern in Thailand für Ausländer, mit Schwerpunkt auf Wohnzwecken und Einkünften, die Sie möglicherweise aus Ihren Immobilien erzielen.
Hier sind die wichtigsten Fragen, die wir beantworten werden:
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich eine Immobilie in Thailand besitze?
Welche Steuern gibt es auf Immobilien und Einkommen in Thailand?
1. Immobiliensteuer in Thailand - Grundsteuer und Neubauabgabe
Die Immobiliensteuer in Thailand ist im Vergleich zu anderen westlichen Ländern recht niedrig. Je nach Art der Immobilie, die Sie in Thailand besitzen, beträgt die „Grundsteuer und Neubauabgabe“, die 2020 modernisiert wurde, bereits ab 0,02 % und ist auf maximal 0,3 % des Schätzwerts der Immobilie pro Jahr begrenzt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass die Immobiliensteuern fair auf der Grundlage des Schätzwerts und der Nutzung der Immobilie erhoben werden. Alle Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit dem Besitz einer Immobilie in Thailand sind bei der Registrierung oder Übertragung der Immobilie / des Pachtvertrags an die Landabteilung und für die jährliche Immobiliensteuer an Ihr örtliches Finanzamt zu zahlen.
Definitionen
Eigentümer : wenn Sie besitzen, innehaben oder kontrollieren die Nutzungsrechte – keine Unterscheidung nach Nationalitäten
Pächter : deren Name als Mieter in einem Pachtvertrag erscheint, werden nicht als Eigentümer betrachtet - die Grundsteuer und Neubauabgabe ist vom Vermieter zu zahlen, der das Land / Gebäude besitzt
Schätzwert : Der offizielle, von der Regierung festgelegte Immobilienwert für eine bestimmte Immobilie in Thailand, basierend auf einer Berechnungsmethode der Landabteilung und des Finanzministeriums, die alle 4 Jahre auf der Grundlage der Marktbedingungen angepasst wird. Wird unter anderem verwendet, um die (Mindest-) Höhe der Immobilien- oder Übertragungssteuer zu bestimmen, die zu zahlen ist – sie kann sich geringfügig vom Marktwert unterscheiden -
Quellensteuer (WHT) : Alle Personen, die zu versteuerndes Einkommen zahlen, sind verpflichtet, bei jeder Zahlung eine Einkommensteuer an der Quelle einzubehalten. Ein Steuerpflichtiger, dem Einkommensteuer einbehalten wurde, kann den Betrag einer zu niedrig / zu hoch einbehaltenen Steuer zahlen oder eine Rückerstattung beantragen. Ein Antrag auf Rückerstattung muss innerhalb von drei Jahren ab dem letzten Tag der gesetzlich vorgeschriebenen Frist für die Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Die Grund- und Gebäudeabgabe:
Dieser jährliche Steuer gilt für ALLE Eigentümer, unabhängig von der thailändischen Staatsbürgerschaft oder Ausländern. Da Ausländer jedoch kein Land besitzen können, gilt Abschnitt 3 der folgenden Tabelle in den meisten Fällen nur für Ausländer:
Der Steuersatz für Wohn- immobilien ist gestaffelt nach dem Bewertungswert der Immobilie :
Bis zu 10 Millionen THB: 0,02%
10–50 Millionen THB: 0,03%
50–100 Millionen THB: 0,05%
Über 100 Millionen THB: 0,1%
Die Berechnung der Grund- und Gebäude Steuer
Betrachten Sie eine Immobilie, die mit 15 Millionen THB bewertet wird:
Steuersatz : 0,02 % für Werte bis zu 10 Millionen THB und 0,03 % zwischen 10 und 50 Millionen THB
Bewertungswert - steuerpflichtiger Wert : 15.000.000 THB
Berechnung :
Jährliche Grund- und Gebäude Steuer = (10.000.000 THB × 0,02 %) + (5.000.000 THB × 0,03 %) = 2.000 THB + 1.500 THB = 3.500 THB
Befreiungen von der Grundsteuer Thailand, für Wohnzwecke
Immobilien mit einem Bewertungswert von bis zu 50 Millionen THB, die vom Eigentümer als Hauptwohnsitz genutzt werden, sind von der Grund- und Gebäude Steuer befreit.
Holen Sie sich Hilfe, um Befreiungen und Zulagen zu nutzen, indem Sie sich an Buchhaltungs-/Steuerberatungsunternehmen wenden und erhalten Sie eine pauschale Steuerermäßigung von bis zu 30 % für Wohnzwecke und eine persönliche Pauschale von 60.000 THB. Andere spezifische Zulagen (Lebensversicherung usw.) können gelten
Sanktionen bei Nichteinhaltung mit der Grundsteuer in Thailand
Die Nichtzahlung der Grundsteuer kann zu Bußgeldern, Zinsen auf unbezahlte Beträge und potenziellen rechtlichen Schritten führen.
Der Bußgeldsatz beträgt 100 % für eine unrichtige Erklärung und 200 % für das Versäumnis, eine Erklärung abzugeben.

2. Grundsteuer beim Kauf / Verkauf einer Immobilie in Thailand
Wenn Sie eine Immobilie in Thailand kaufen oder verkaufen, gelten andere Steuern als die Grund- und Gebäude Steuer - bei der Eigentums- oder Pachtregistrierung sind die beim Landamt zum Zeitpunkt der Registrierung zu zahlenden Steuern unterschiedlich. Im Folgenden eine Aufschlüsselung der wichtigsten beim Landamt zu zahlenden Steuern.
FREIHALTIGE IMMOBILIEN
Übernahmegebühr: 2% des Schätzwerts für Freehold (ausländisch oder thailändisch)
Einbehaltungssteuer: 1% für Unternehmen / bis zu 3% für Einzelpersonen vom tatsächlichen Verkaufspreis
Stempelabgabe: 0,5% des Schätzwerts
Sondergeschäftssteuer: 3,3% (wenn vorhanden), wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren gekauft/verkauft wird – gilt für neue Immobilien
LEASEHOLD-IMMOBILIEN
Übernahmegebühr: 1% des Schätzwerts für Leasehold
Stempelabgabe: 0,1% des Schätzwerts
Sondergeschäftssteuer: 3,3% (wenn vorhanden), wenn die Immobilie innerhalb von 5 Jahren verkauft wird – gilt für neue Immobilien
Je nach Verkaufs- und Kaufbedingungen werden in der Regel nur die Übernahmegebühren vom Käufer getragen, und es ist üblich, dass diese Übernahmegebühren zwischen Käufer und Verkäufer gleichmäßig aufgeteilt werden. Alle anderen Gebühren werden vom Verkäufer getragen. In der Praxis können Sie daher beim Kauf einer Immobilie in Thailand nur 1% Übernahmegebühr oder 0,50% bei der Landabteilung zahlen, je nach den im Kauf- und Verkaufsvertrag festgelegten Bedingungen für die Übernahmegebühren.eine Immobilie in Thailand kaufen, daher können Sie möglicherweise nur 1% Übernahmegebühr oder 0,50% bei der Landabteilung zahlen, je nach den im Kauf- und Verkaufsvertrag festgelegten Bedingungen. Lesen Sie mehr über Freehold vs. Leasehold Eigentum in Thailand.
3. Persönliche Einkommensteuer in Thailand
Obwohl Sie auf die aus Ihrer Immobilie generierten Einkünfte besteuert werden, falls vorhanden. Die Mieteinnahmen würden Teil Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung sein, mit anwendbaren Steuersätzen, die wie folgt berechnet werden, wenn Sie eine Steuer-ID in Thailand haben. Die persönliche Einkommensteuer muss jährlich erklärt werden, und Sie können möglicherweise eine Rückerstattung bei der Finanzbehörde beantragen, nachdem die einbehaltene Steuer – WHT-Steuer – abgezogen wurde.
Eine pauschale Einbehaltungssteuer von 15% wird an der Quelle für Nichtansässige (Ausländer ohne thailändische Steuer-ID) einbehalten.
Berechnungsaufschlüsselung nach Schwellenwert anzeigen - Beispiel 1,5M THB
300K x 5% + 200K x 10% + 250K x 15% + 250K x 20%
4. Beispiel für Grundsteuer und Einkommensteuer Thailand
Beispiel für persönliche Einkommensteuer und jährliche Grundsteuer unten mit einer Freehold-Immobilie
5. Optimierung der Grundsteuer in Thailand
Um Ihre Steuerlast als ausländischer Immobilieneigentümer in Thailand zu minimieren, sollten Sie folgende Strategien in Betracht ziehen:
Befreiung von der Hauptwohnsitzsteuer:Bezeichnen Sie Ihr Grundstück nach Möglichkeit als Ihren Hauptwohnsitz, um die Grund- und Gebäude Steuerbefreiung für Immobilien im Wert von bis zu 50 Millionen THB zu nutzen.
Pachtstruktur:Für langfristige Immobilieninvestitionen sollten Sie eine Pachtstruktur in Betracht ziehen, die im Vergleich zum Eigentum möglicherweise reduzierte Übertragungsgebühren und Stempelgebühren bietet.
Zeitpunkt des Verkaufs:Beachten Sie die Spezifische Geschäftsteuer auf Immobilien, die innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf verkauft werden. Halten Sie die Immobilie, wenn möglich, für einen längeren Zeitraum, um diese zusätzliche Steuer von 3,3 % zu vermeiden.
Professionelle Beratung:Holen Sie sich Rat von lokalen Steuerberatern oder Anwälten, um sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Befreiungen maximieren und Ihre Investition steuereffizient strukturieren.
Fazit zu den Immobiliensteuern in Thailand
Verständnisder Immobiliensteuer in Thailandist für ausländische Investoren und Expats, die Wohnimmobilien suchen, unerlässlich. Indem Sie sich mit den Steuersätzen, Befreiungen und Compliance-Anforderungen in Thailand vertraut machen, können Sie Ihre Investitionskosten effektiv verwalten. Wenden Sie sich an einen Rechts- oder Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt sind und potenzielle Einsparungen identifiziert werden. Mit sorgfältiger Planung kann IhrImmobilieninvestment in Thailandsowohl finanziell solide als auch rechtlich einwandfrei sein.
FAQs: Immobiliensteuer Thailand für Ausländer 101
Die Immobiliensteuer basiert auf dem vom Staat geschätzten Wert der Immobilie. Für Wohnzwecke liegt der Steuersatz zwischen 0,02 % und 0,1 %, abhängig vom Wert, Befreiungen können genutzt werden.
Der Verkauf einer Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf unterliegt einer Spezifischen Geschäftsteuer (SBT) von 3 % des registrierten Wertes der Immobilie.
Die Nutzung der Immobilie als Hauptwohnsitz und die Sicherstellung einer genauen Dokumentation der Schätzwerte und Befreiungen können dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren.
Die wichtigsten Steuern umfassen eine Übertragungsgebühr von 2 %, eine Stempelsteuer von 0,5 %, eine Quellensteuer von 1 % für Unternehmen (progressiv für Einzelpersonen) und eine Geschäftsteuer von 3,3 % (falls zutreffend), die alle auf dem registrierten Wert basieren.
Auf Mieteinnahmen wird Einkommensteuer erhoben, und die Steuersätze sind progressiv und reichen von 5 % bis 35 %. Auf die Mieteinnahmen kann ein Standardabzug von 30 % angewendet werden.
Einkommen aus ausländischen Quellen unterliegt der Besteuerung in Thailand nur, wenn es im selben Jahr, in dem es erwirtschaftet wurde, ins Land überwiesen wird.
Eine spezifische Gewerbesteuer von 3,3 % fällt an, wenn eine Immobilie innerhalb von 5 Jahren nach dem Kaufdatum verkauft wird.







